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Barrierefreier Zugang zur Literatur – Vom Land der Dichter und Denker zum Land der Ausgleichsabgaben?

Guten Tag,

der Marakesch-Vertrag schreibt den barrierefreien Zugang zum Bildungs- und Kulturgut Buch fest. Allerdings lässt der Vertrag den Ländern, die ihn unterzeichnet haben, viel Spielraum, wie sie die Vorgaben des Vertrags umsetzen. Bis Oktober 2018 haben die Unterzeichner Zeit zu Neuregelungen bezogen auf den barrierefreien Zugang zu Büchern.

Verantwortliche des DBSV (Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes) stellten am 20. Juli fest, dass die Bundesrepublik Deutschland die blindenfeindlichste Umsetzung des Vertrages geplant hat. Diese Aussage stützt sich auf die Auswertung der Maßnahmen zur Umsetzung des Marakesch-Vertrages durch den Internationalen Verband der Bibliotheken. So sollen in Deutschland für die Umsetzung von Büchern und Hörbüchern in barrierefreie Ausgaben Ausgleichsabgaben an die Urheber fällig werden. Wird das Land der Dichter und Denker zum Land der Ausgleichsabgaben? In fünf von sechs verglichenen Aspekten schneiden die Maßnahmen der Bundesrepublik schlecht ab. Hier geht es zur Meldung des DBSV, die auch weiterführende Links enthält:

https://www.dbsv.org/aktuell/marrakesch-blindenfeindlichster-gesetzentwurf.html?utm_source=Newsletter+von+Raul+Krauthausen&utm_campaign=9bdc0e4495-RSS_EMAIL_CAMPAIGN&utm_medium=email&utm_term=0_be8174150d-9bdc0e4495-311968005&mc_cid=9bdc0e4495&mc_eid=e7856e456f.

Nicht nur für blinde und sehbehinderte Leserinnen und Leser sind die vorgesehenen Regelungen von Nachteil. Menschen mit unterschiedlichen Leseschwierigkeiten werden von den unangemessenen Maßnahmen negativ betroffen sein.

Liebe Grüße

Paula Grimm

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