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In Sachen Künstlername

‚nabend zusammen,

die Gründe für die Wahl eines Künstlernamens sind sehr unterschiedlich. Sie können ästhetischer oder persönlicher Natur sein. Grundsätzlich kann sich jeder ein Pseudonym aussuchen und es benutzen, wenn er oder sie nicht mit dem eigenen bürgerlichen Namen in der Öffentlichkeit stehen möchte. Grundsätzlich sind zwei Arten von Pseudonymen zu unterscheiden, geschützte und ungeschützte Künstlernamen. Für ungeschützte Pseudonyme gilt, dass man sie bezogen auf die in der Bundesrepublik bestehende Impressumspflicht in Büchern oder im Web nur nutzen darf, wenn man einen Impressumsservice nutzt, der seine Postanschrift dem Künstler unter dem genannten Pseudonym zur Verfügung stellt. So darf auch ich meinen Namen Paula Grimm mit der Anschrift des Impressumsservice des Autorenservices für mein Impressum nutzen, da ich im Dezember 2017 mit dem Autorenservice einen Vertrag geschlossen habe, der mich dazu berechtigt die Adresse in Bornheim zu nutzen.

Die Dienstleistung der Impressumsservices sind kostenpflichtig. Und es gilt, dass über die Verwendung der genutzten Adressen keine Zahlungen abgewickelt werden dürfen. Wie dem Nutzer der Dienstleistung Briefe zugestellt werden wird unterschiedlich gehandhabt. So habe ich mich dazu entschieden meine Post via E-Mail zugestellt zu bekommen.

Es gibt zwei Möglichkeiten Künstlernamen schützen zu lassen. Über Fachanwälte für Urheberrecht und Markenschutz kann ein Künstlername als „Marke“ geschützt werden. Das ist ein nicht ganz günstiges Unterfangen. Die anfallenden Kosten hängen davon ab wie weitreichend der Schutz der Marke ist. So kostet der Schutz für die Bundesrepublik ungefähr 500,00 €. Europaweit sind die Kosten doppelt so hoch. Ob es einen weltweiten Schutz gibt und wie viel er kostet, habe ich bislang nicht herausfinden können.

Die zweite Möglichkeit ein Pseudonym zu schützen ist der Eintrag des Künstlernamens in den Personalausweis und andere Ausweispapiere, z. B. in den Reisepass. Diese Eintragungen werden auf Antrag durch die Meldestelle des örtlichen Bezirksamts vorgenommen, also dort, wo die Ausweispapiere ohnehin ausgestellt werden.

Da man einen Künstlernamen auf die modernen Personalausweise nicht nachträglich eintragen kann, ist es einfacher und günstiger die Eintragung dann zu beantragen, wenn man sowieso ein neues Ausweisdokument benötigt. Andernfalls muss man einen neuen Personalausweis beantragen, dem man den formlosen Antrag auf den Eintrag des Pseudonyms in den Personalausweis beifügt. Bei Neuerstellung eines ises Ausweises wird die normale Gebühr von 28,80 € fällig.

Angestellte der Bezirksämter geben Anträgen auf den Eintrag eines Pseudonyms am statt, wenn dem Antrag Dokumente beiliegen, die beweisen, dass der Künstlername überregional eine gewisse Bekanntheit hat. Dazu zählen Dokumente über die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse, Mitgliedschaften in überregionalen Berufsverbänden usw. Näheres dazu steht unter http://www.selfpublisherbibel.de/der-kuenstlername-wie-sie-ihn-eintragen-und-welchen-nutzen-er-hat/.
Liebe Grüße

Paula Grimm

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